Februar 2023
Gartenpflege im Winter
Im Winter fallen trotz Winterruhe Gartenarbeiten an, die man berücksichtigen sollte. Immergrüne Pflanzen wie z.B. Rhododendron, Buchsbaum, Kirschlorbeer oder Stechpalme müssen weiterhin gewässert werden, insbesondere an trockenen Tagen. Bei Schnee sollte dieser von Pflanzen entfernt werden, da es durch das hohe Gewicht ansonsten zu Schäden an den Pflanzen kommen kann. Schnitte an Sträuchern, Hecken und Bäumen, die noch nicht erfolgt sind, können an frostfreien Tagen bis Ende Februar nachgeholt werden. Im Zeitraum 01.03 bis 30.09 sind starke Schnitte gesetzlich verboten. In diesem Zeitraum werden nistende Vögel durch den Bundesnaturschutz geschützt. Werden die Tage milder und trockener können weitere Pflegearbeiten, wie Stauden- und Gräserrückschnitte oder Pflanzarbeiten erfolgen. Dabei ist auf Frühjahrsblüher zu achten. Diese treiben bereits langsam aus und könnten bei der Pflege Schaden nehmen.