Umweltverträglichkeitsprüfung UVP

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung umfasst die Bewertung der durch ein Vorhaben zu erwartenden erheblichen Umweltauswirkungen. Im Vorfeld erfolgt dazu im sogenannten Screening Verfahren die Prüfung der UVP-Pflicht anhand der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Falls ein Vorhaben UVP-pflichtig ist, erfolgt im Scoping-Verfahren die Festlegung des erforderlichen Untersuchungsrahmens. Auf Grundlage des festgelegten Untersuchungsrahmens wird im Anschluss der UVP-Bericht erstellt, dessen inhaltlichen Mindestanforderungen in Anlage 4 UVPG festgelegt sind. Im weiteren Verfahren wird der UVP-Bericht zu Beteiligung der Öffentlichkeit und anderer Behörden öffentlich gemacht. Abschließend hat die zuständige Behörde auf Grundlage des UVP-Berichts sowie der Stellungnahmen der Behörden und der Öffentlichkeit eine zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen zu erstellen, die als Grundlage für die abschließende Zulassungsentscheidung dient.