Artenschutzprüfung ASP

Im Zuge einer Artenschutzprüfung wird ermittelt, ob durch ein geplantes Vorhaben Konflikte mit den artenschutzrechtlichen Zugriffsverboten nach § 44 BNatSchG zu erwarten sind. Dabei baut die ASP auf einem dreistufigen Prüfverfahren auf.
Eine ASP I (Vorprüfung) umfasst die folgenden Arbeitsschritte:

  • Begehung des Plangebietes
  • Ermittlung des zu erwartenden Artenspektrums
  • Formulierung der durch das Vorhaben zu erwartenden Wirkfaktoren
  • Prüfung der möglichen Auswirkungen auf die planungsrelevanten Arten

Sollten dabei keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten sein, ist die Vorprüfung damit abgeschlossen.
Lassen sich im Zuge der Vorprüfung Beeinträchtigungen der planungsrelevanten Arten nicht ausschließen, ist eine ASP Stufe II durchzuführen, die die folgenden Punkte umfasst:

  • vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände für die einzelnen Arten
  • Formulierung von geeigneten Vermeidungsmaßnahmen und CEF-Maßnahmen, um das Eintreten von Zugriffsverboten nach § 44 BNatSchG zu verhindern

In seltenen Fällen kann trotz genannter Maßnahmen ein Eintreten der Verbote nach § 44 BNatSchG nicht ausgeschlossen werden. In diesem Fall greift die ASP Stufe III, die die Beantragung eines Ausnahmeverfahrens beinhaltet.

Ökologische Baubegleitung ÖBB

Bleiben auf Grundlage der artenschutzrechtlichen Vorprüfung (Stufe I) noch Unwägbarkeiten, so fordern die genehmigenden Behörden häufig die Durchführung einer Ökologischen Baubegleitung während der Bauphase.

Eine ÖBB dient der Beachtung und Durchführung der behördlichen Auflagen einer Baugenehmigung. Durch die ÖBB wird die Durchführung der erforderlichen Arbeiten in Bild und Text dokumentiert. Auf dieser Grundlage können Störungen im Bauablauf vermieden und ein Baustopp kann im Vorfeld bereits verhindert werden.

Beispiele planungsrelevanter Arten:

Zur Ermittlung der vorkommenden Fledermausarten werden die Rufe der Fledermäuse aufgezeichnet und ausgewertet.